Allgemeine Geschäftsbedingungen

aircolor Luftbild GmbH, Birkenweg 1, 2282 Markgrafneusiedl, Austria


1. ALLGEMEINES

1.1 Wir schließen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.


2. ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

2.1 Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen bzw. vertraglich festgelegten Preise in €uro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Ein Zahlungsaufschub ist erst nach einer schriftlichen Bestätigung von uns gültig. Wir behalten uns eine Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor.

2.3 Im Fall des Verzugs gelten - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 8% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Jänner des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug Arbeiten, eigene oder fremde Negative, Filme, Vorlagen, Datenträger, Dateien usw. zur Beweissicherung von uns einbehalten werden können, bis alle Forderungen restlos beglichen sind.

2.4 Schecks und Wechsel werden nicht entgegengenommen.

2.5 Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.

2.6 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.


3. LEISTUNG- UND GEWÄHRLEISTUNG

3.1 Wir werden den erteilten Auftrag mit größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausführen oder an andere Firmen weitergegeben. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, sind wir hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung von uns ausdrücklich an. Dies gilt auch für die angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

3.2 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

3.3 Es gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Lieferung. Kein Fall der Gewährleistung liegt bei Schäden vor, die durch unsachgemäße Verwendung des gelieferten Produkts entstanden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand bei Übergabe auf Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Kalendertagen, an uns unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich mitzuteilen.

3.4 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

3.5 Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und / oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.

3.6 Angegebene Lieferzeiten und -termine sind für uns unverbindlich. Wir sind berechtigt, Teillieferungen mit sofortiger Berechnung vorzunehmen. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.

3.7 Ein Rücktritt von einer Bestellung ist erst nach einer schriftlichen Bestätigung von uns gültig.


4. URHEBERRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

4.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt.

4.2 Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführten Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Auftraggeber nur soviel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

4.3 Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © aircolor Luftbild GmbH und/oder www.aircolor.at
Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht, wenn die Änderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich sind.

4.4 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von uns. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem uns bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

4.5 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

4.6 Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.


5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

5.1 Erfüllungsort ist Wien, der ausschließliche Gerichtstand ist das zuständige Gericht in 1010 Wien.

5.2 Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.

5.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.